1. Telefonische Anmeldung:
Sie rufen zu den Telefonsprechzeiten (Montags 13:50- 15:00, Dienstags 15:00- 16:00 und Mittwochs 13:50- 15:00) unter 0176/42095984 an und vereinbaren für die Erstvorstellung einen Termin in meiner Terminsprechstunde. Bitte kommen Sie nur mit einem Termin in die Sprechstunde.
Wenn bereits vorher eine ambulante psychotherapeutische, psychiatrische Behandlung oder Sprechstunde bei einem anderen Behandler oder eine stationäre Behandlung in einer Klinik stattgefunden hat, entfällt der Termin in der Terminsprechstunde und Sie vereinbaren einen Termin für eine Probatorische Sitzung.
2. Terminsprechstunde
Zum Termin in der Terminsprechstunde bringen Sie bitte die Versichertenkarte mit, eine Überweisung ist nicht nötig. In der Terminsprechstunde soll der therapeutische Bedarf ermittelt werden und eine Empfehlung für die weitere Diagnostik und Behandlung gegeben werden.
Wichtig: Ob und wann ein Therapieplatz in meiner Praxis angeboten werden kann, wird erst in der Sprechstunde geklärt.
In der Terminsprechstunde wird abgeklärt, ob bei Ihnen ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Richtlinienpsychotherapie benötigt wird oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.
Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung zu weiterführenden Maßnahmen.
Neu ist die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung bei entsprechender Indikation. Diese soll zur Besserung und Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und zur Vorbereitung auf eine nachfolgende ambulante oder stationäre Psychotherapie oder Rehabilitationsbehandlung beitragen.
Am Ende der Terminsprechstunde können je nach Kapazität in meiner Praxis probatorische Termine für weitere Diagnostik oder Termine für die Akutbehandlung vereinbart werden.
Sollten auf absehbare Zeit in meiner Praxis keine Kapazitäten für Akutbehandlungen zur Verfügung stehen, haben Sie ab 1.4.2017 die Möglichkeit über die Terminservicestellen der KBV Termine bei anderen Therapeuten (ähnlich den Fachärzten/ kein Wunschtherapeut) zu vereinbaren.
Hier finden Sie weitere Informationen der KVNO zur neuen Psychotherapie-Richtlinie.